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Kategorie: KAPITEL V

KAPITEL V

EU-DSGVO Artikel 46 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien

EU-DSGVO Artikel 46 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien (1) Falls kein Beschluss nach Artikel 45 Absatz 3 vorliegt, darf ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation nur übermitteln, sofern der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter geeignete Garantien vorgesehen hat und sofern den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. (2) […]

EU-DSGVO Artikel 45 Datenübermittlung auf der Grundlage

EU-DSGVO Artikel 45 Datenübermittlung auf der Grundlage Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (1) Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation darf vorgenommen werden, wenn die Kommission beschlossen hat, dass das betreffende Drittland, ein Gebiet oder ein oder mehrere spezifische Sektoren in diesem Drittland oder die betreffende internationale Organisation ein angemessenes Schutzniveau bietet. Eine […]

EU-DSGVO Artikel 44 Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung

KAPITEL V Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen EU-DSGVO Artikel 44 Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung Jedwede Übermittlung personenbezogener Daten, die bereits verarbeitet werden oder nach ihrer Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation verarbeitet werden sollen, ist nur zulässig, wenn der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter die in diesem Kapitel niedergelegten Bedingungen einhalten und […]