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Schlagwort: Artikel 14

EU-DSGVO Artikel 14 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen

Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden (1) Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person Folgendes mit: a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters; b) zusätzlich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten; c) die Zwecke, für die die personenbezogenen […]