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Schlagwort: Artikel 21

EU-DSGVO Artikel 21 Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Abschnitt 4 Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall Widerspruchsrecht (1) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. […]