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Schlagwort: Artikel 24

EU-DSGVO Artikel 24 Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen

KAPITEL IV Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten EU-DSGVO Artikel 24 Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen (1) Der Verantwortliche setzt unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um, um […]