EU-DSGVO Artikel 17 Recht auf Löschung Recht auf Vergessenwerden (1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personen bezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: a) Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie […]
Schlagwort: Artikel 17
Neueste Beiträge
- Ist es ein Irrglaube dass mein Netzwerk sicher ist oder nicht
- BDSG Inhalt des neuen Bundesdatenschutzgesetz
- EU-DSGVO Artikel 46 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
- EU-DSGVO Artikel 45 Datenübermittlung auf der Grundlage
- EU-DSGVO Artikel 44 Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung