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Schlagwort: Artikel 22

EU-DSGVO Artikel 22 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling (1) Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Entscheidung a) für den Abschluss oder die Erfüllung […]