EU-DSGVO Artikel 3 Räumlicher Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit diese im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, unabhängig davon, ob die Verarbeitung in der Union stattfindet. (2) Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die sich in der […]
Schlagwort: Artikel 3
Neueste Beiträge
- Ist es ein Irrglaube dass mein Netzwerk sicher ist oder nicht
- BDSG Inhalt des neuen Bundesdatenschutzgesetz
- EU-DSGVO Artikel 46 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
- EU-DSGVO Artikel 45 Datenübermittlung auf der Grundlage
- EU-DSGVO Artikel 44 Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung