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Schlagwort: Artikel 10

EU-DSGVO Artikel 10 Verarbeitung von personenbez.

Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten Die Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammen­hängende Sicherungsmaßregeln aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 darf nur unter behördlicher Aufsicht vorgenommen werden oder wenn dies nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, das geeignete Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen […]